Seit der Gründung des Roten Kreuzes versuchen Menschen Verwundeten im Schlachtfeld Hilfe zu leisten, egal welcher Seite diese angehören. In der Folge hat das humanitäre Völkerrecht Hilfsorganisationen das Recht zugesichert, Hilfe zu leisten, solange sie die humanitären Grundsätze respektieren und die Menschen dabei human und frei von Diskriminierung behandeln. Um dies in die Praxis umzusetzen, unterlegen die grossen humanitären Hilfsorganisationen wie Ärzte ohne Grenzen/Médecins Sans Frontières (MSF) und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) ihre Arbeit mit zwei wegweisenden Grundsätzen: Unabhängigkeit und Neutralität.
Humanitäre Hilfsorganisationen müssen ihre humanitäre Natur in Wort und Tat bezeugen, indem sie diese Grundsätze wahren. Tun sie das nicht, könnte der Verdacht entstehen, dass sie in Mittäterschaft mit der einen oder anderen Partei handeln oder anders geartete Ziele verfolgen. Auf dieser Grundlage verhandeln Hilfsorganisationen – manchmal mit mehr, manchmal mit weniger Erfolg – mit bewaffneten Gruppen, um ihre Arbeit tun zu können. Dies meinen humanitäre Organisationen mit «humanitärem Aktionsradius» (in der englischsprachigen Literatur: «humanitarian space»), der täglich aufs Neue errungen und verteidigt werden muss.